| 1.
Geltungsbereich
Systemmarketing
GmbH, Internetwerbung welt weit (im folgenden "systemmarketing"
genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart
werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner
werden nicht Vertragsbestandteil.
2.
Vertragsschluss
Der
Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrages durch
systemmarketing oder mit erster Erfüllungshandlung
zustande und bindet die Parteien sowie deren jeweilige
Rechtsnachfolger.
Der jeweilige Antrag / Bestellformular zur
Leistung ist Bestandteil dieses Vertrages.
3.
Vertragsgegenstand
Der
jeweilige Gegenstand und Umfang der Lieferung / Leistung
dieses Vertrages ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung,
wie sie auf dem Antrag / Bestellformular aufgeführt
und mit diesem verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere
also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt
der Bestellung aktuellen Internet-Angebot von systemmarketing
und/oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen
Informationen.
Vertragsgegenstand
bei Servern und Web-Hostings ist die Bereitstellung
von Festplattenspeicher auf im Internet betriebenen
Servern.
Vertragsgegenstand
bei dedizierten Mietservern ist die Bereitstellung eines
physikalischen Servers, der hard- und softwareseitig
von systemmarketing in einer Standardkonfiguration vorinstalliert
ist und der im Internet betrieben wird (dediziertes
Hosting, dedizierter Host).
Vertragsgegenstand
bei Server Housing ist die Bereitstellung von Höheneinheiten
in einem 19" Server-Rack, welches im Internet betrieben
wird. Der Server wird dabei komplett hard- und softwareseitig
vom Kunden bereitgestellt (Housing).
Vertragsgegenstand
bei Domainnamen ist die im Auftrag des Kunden durchgeführte
Registrierung und/oder Pflege von Domainnamen im Internet
bei den dafür zuständigen Vergabestellen.
Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der
Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen
entspricht.
Vertragsgegenstand bei Webseiten: Der Kunde ist generell für den
Inhalt seiner Webseiten verantwortlich,
egal vom wem diese erstellt wurde.
Beim
Hosting kann der Kunde später auf Wunsch in einen
höheren Tarif desselben Leistungsangebotes wechseln.
Ein Wechsel ist immer nur zum Ende des vorausbezahlten
Zeitraumes möglich. Die Bereitstellung und Berechnung
des neuen Tarifes erfolgt dann ab dem nächsten
abzurechnenden Zahlungszeitraum.
Ein
Tarifwechsel bei dediziertem Hosting ist nicht möglich,
hier kann lediglich das Inklusive-Transfervolumen einmalig
für den Rest der Vertragslaufzeit nach oben angepasst
werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen
die für die Ausführung des Auftrages notwendigen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte
es nach einem rechtsgültigen Auftrag zu keiner
Ausführung der Leistungen kommen (z.B. wegen nicht
bereitgestellter Unterlagen usw. von Seiten des
Auftraggebers),
sind 80% des Auftragwertes zu begleichen bzw. die
Leistung wird nach dem ermessen von systemmarketing
ausgeführt.
4.
Lieferung / Leistungen, Leistungsumfang
systemmarketing
erbringt die in den Leistungsangeboten beschriebenen
Leistungen selbst oder durch Dritte. systemmarketing
behält sich das Recht vor, die Lieferungen und
Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu
verbessern. Voraussetzung für die Nutzung von Hosting
und Housing Leistungen von systemmarketing ist auf Seiten
des Kunden ein Internet-Zugang mit den dazu notwendigen
Einrichtungen.
systemmarketing
behält sich eine aus technischen Gründen bedingte
Änderung der IP-Adressen vor. Ein Anspruch des
Kunden auf eine separate IP-Adresse pro Domain besteht
nicht.
Sofern
ein multidomainfähiger/multipräsenzfähiger
virtueller Host Gegenstand des Vertrages ist, gelten
für diesen hinsichtlich der Anzahl der Internet-Präsenzen
die Beschränkungen, wie Sie im jeweiligen Tarif
aufgeführt sind. Die Anzahl der Internet-Präsenzen
ergibt sich dabei aus der Anzahl der in der httpd.conf
Datei des jeweiligen virtuellen Hosts eingetragenen
"virtual Host" Abschnittes. Ein "<VirtualHost>...</VirtualHost>"
Abschnitt ist eine Präsenz.
Dem
Kunden werden für seinen Server die im Angebot
angegebene Anzahl an IP-Adressen zugeteilt. Sofern dediziertes
Hosting Vertragsgegenstand ist und vom Kunden weitere
IP Adressen angefordert werden, so versucht systemmarketing
bei der zentralen Vergabestelle (RIPE) weitere IP Adressen
für den Server des Kunden zu beantragen. Die Entscheidung,
ob weitere IP Adressen zugeteilt werden hängt dabei
nicht von systemmarketing ab, sondern von RIPE.
Sofern
systemmarketing für den Kunden von RIPE weitere
IPs zugeteilt bekommt, werden diese unentgeltlich an
den Kunden weitergeben, solange der RIPE für die
Vergabe von IPs ebenfalls keine Engelte erhebt. Ein
Anspruch des Kunden auf die Zuteilung von weiteren IP
Adressen für den Server besteht nicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen
die für die Ausführung des Auftrages notwendigen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte
es nach einem rechtsgültigen Auftrag zu keiner
Ausführung der Leistungen kommen (z.B. wegen nicht
bereitgestellter Unterlagen usw. von Seiten des
Auftraggebers),
sind 80% des Auftragwertes zu begleichen bzw. die
Leistung wird nach dem ermessen von systemmarketing
ausgeführt.
5.
Domainregistrierung
Bei
der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domainnamen
wird systemmarketing im Verhältnis zwischen dem
Kunden und der jeweiligen NIC (Organisation zur Domainvergabe)
lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge
mit solchen Organisationen wird ausschließlich
der dann eingetragene Inhaber der Domain berechtigt
und verpflichtet.
Der
Kunde erkennt daher die Vergabebestimmungen der jeweiligen
NIC an und erklärt sich mit ihnen einverstanden.
Für Domainnamen unter der Top-Level-Domain (TLD)
'de' sind die Vergabebestimmungen auf http://www.denic.de/doc/DENIC/agb.html
und http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html
einzusehen. Für Domainnamen unter den TLDs 'com',
'net', 'org', 'biz' und 'info' sind die Richtlinien
auf http://www.icann.org/udrp/udrp.htm einzusehen.
Spezielle
Richtlinien für die sog. Sunrise-Periode (vgl.
wunschdomain.de) sind auf http://www.afilias.info/faq/sunrise-challenge-policy.html
einzusehen.
Die
Daten zur Registrierung einer Domain werden in einem
automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die zuständige
NIC weitergeleitet. systemmarketing hat auf die Domain-Vergabe
keinen Einfluss.
Systemmarketing
übernimmt deshalb keine Gewähr dafür,
dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt
zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von
Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen
Verwendung eines Domainnamen durch den Kunden beruhen,
stellt der Kunde systemmarketing frei.
systemmarketing
erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich
nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit
von Domainnamen. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann
eine Vergabe an eine dritte Partei durch die zuständigen
NIC (Organisation zur Domain-Vergabe) oder eine andere
Stelle erfolgen, ohne dass systemmarketing hierauf Einfluss
nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
Der
Kunde erklärt sich bereit, beim Wechsel des Betreuers
einer Domain (Providerwechsel oder Konnektivitätskoordination),
sowie Registrierung, Änderung oder Schließung
einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken
und hierzu notwendige Erklärungen (Domainschließungsantrag)
beim Inhaber der Domain einzuholen und diese systemmarketing
weiterzuleiten.
Einer
Kündigung der Domain kann nur zugestimmt werden,
wenn ein unterschriebener Domainschließungsantrag
vorliegt. Der Domainschließungsantrag muss bei
systemmarketing angefordert werden. Einer Kündigung
vor Vertragsende kann nur zugestimmt werden, wenn der
gesamte Rechnungsbetrag bis Vertragsende bei
systemmarketing eingegangen ist.
Sollte systemmarketing vom Inhaber der Domain schriftlich
aufgefordert werden, diese im Rahmen eines Providerwechsels
oder einer Schließung freizugeben, so wird systemmarketing
dies ohne weitere Abstimmung mit dem Kunden in die Wege
leiten, sofern eine eindeutige Erklärung mit Unterschrift
des Inhabers der Domain systemmarketing vorliegt.
Wird
systemmarketing vom Kunden mit der Übernahme der
Betreuung einer Domain beauftragt (Providerwechsel oder
Konnektivitätskoordination - KK), so gilt folgendes:
Dem
Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Konnektivitätskoordination
eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters
erforderlich ist. systemmarketing wird daher in angemessenem
Umfang versuchen, die KK erfolgreich durchzuführen.
systemmarketing kann jedoch bei ausbleibender Freigabe
des dritten Anbieters keine Gewähr für die
erfolgreiche Übernahme der Domain übernehmen.
Für
den Beginn der Abrechnung der Lieferung / Leistung ist
der Tag der
ersten Erfüllungshandlung relevant (z. B. Zusendung
von Einrichtungsdaten, Bestätigung von Domainregistrierungen,
Lieferung von Ware, etc.).
systemmarketing
ist berechtigt in einem Zeitraum von 5 Jahren eine Preiserhöhung
von maximal 5 % der vereinbarten Kosten vorzunehmen,
ohne dass dafür eine schriftliche Mitteilung erfolgt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen
die für die Ausführung des Auftrages notwendigen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte
es nach einem rechtsgültigen Auftrag zu keiner
Ausführung der Leistungen kommen (z.B. wegen nicht
bereitgestellter Unterlagen usw. von Seiten des
Auftraggebers),
sind 80% des Auftragwertes zu begleichen bzw. die
Leistung wird nach dem ermessen von systemmarketing
ausgeführt.
6.
Zahlungsbedingungen
Die
Rechnung von systemmarketing gilt als akzeptiert wenn
sie nicht spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum
schriftlich reklamiert wird.
Der
Kunde willigt ein, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Diese Lastschriftvereinbarung gilt für alle bei
systemmarketing bestellten Domains.
Das
monatliche Entgelt wird jeweils im voraus für den
im Auftragsformular genannten Zeitraum eingezogen.
Sollte
vom Kunden keine monatl. Abbuchung für Domains
gewünscht werden, kann der Kunde auch eine Jahresrechnung
erhalten, dies muss jedoch bei Vertragsabschluss angegeben
werden. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungsstellung
und Beginn der Laufzeit sofort für das ganze Jahr
fällig.
Einmalige
Entgelte, wie zum Beispiel die Erstellungskosten der
Homepage, Änderungen, Bereitstellungsentgelt, variable
Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte
werden mit Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt
und müssen vom Kunden innerhalb 14 Tagen per Scheck
oder Überweisung zur Einzahlung gebracht werden.
Rechnungsstellung
erfolgt nach Auftragsausführung. Sollte die
Auftragsausführung aus Gründen von Kundenseite
(fehlende Unterlagen, kein Bedarf mehr, o. ä.) nicht
zustande kommen, ist spätestens 3 Monate nach
rechtsgültiger Auftragserteilung die volle
Auftragssumme zu begleichen. Die Rechnungsbegleichung
ist nicht abhängig von der Laufzeit eines Vertrages.
Bei einer längeren Laufzeit, z. B. über mehrere
Jahre, ist der Rechnungsbetrag trotzdem sofort fällig.
7.
Zahlungsverzug
Hat
der Kunde zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet
und fällt in Verzug, hat er für eine darauffolgende
Mahnung von systemmarketing den jeweils erforderlichen
Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von
5,00 Euro (netto) zu tragen.
Bei
Rücklastschriften kann systemmarketing den Restbetrag
der Rechnung zuzüglich der entstandenen Retourengebühren
sofort zur Einforderung bringen, für das ganze
Jahr im voraus.
Bleibt
der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin
säumig (egal um welchen Auftrag es sich handelt), kann systemmarketing die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages geltend machen und dem Kunden
den Zugang zum Server, sowie sämtliche auf seinem
Host befindlichen Internet-Präsenzen bis zum Eingang
des offenen Betrages für Abrufe Dritter sperren.
Setzt
systemmarketing den Vertrag trotz Zahlungsverzugs des
Kunden fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig,
die systemmarketing unmittelbar aufgrund der Säumnis
entstehen. Bei Zahlungsverzug und weiterer Säumnis
des Kunden auf der Mahnstufe ist systemmarketing berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch
die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen
Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Die
Ersatzpflicht beschränkt sich auf die Zeit bis
zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin
und wird durch die ersparten Aufwendungen gemindert.
Für die Zeit, in der sich der Kunde in Verzug befindet,
werden Zinsen in Höhe von 10 % per anum berechnet.
8.
Vertragsdauer und -kündigung
Die
Vertragsdauer und Kündigungfristen sind auf dem
Auftragsformular zur Leistung geregelt.
Systemmarketing hat nur Verträge mit einer Laufzeit von
mindestens 1 Jahr, jedoch, nach Vereinbarung auch von 2
- 5 Jahren. Bei Verträgen mit automatischer
Verlängerung richtet sich der Zeitraum der
Verlängerung nach dem auf dem Vertrag festgesetzten
Zeitraum, jedoch immer im mindestens 1 Jahr.
Unbenommen
bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund. Als wichtiger Grund für die Kündigung
des Vertrages durch systemmarketing gilt insbesondere
ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote,
insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher,
wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher
Bestimmungen; ein Zahlungsverzug, der länger als
vier Wochen andauert; die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße
nach Abmahnung durch systemmarketing; eine grundlegende
Änderung der rechtlichen oder technischen Standards
im Internet, wenn es für systemmarketing dadurch
unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise
weiter zu erbringen.
Eine
Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform
per Einschreiben. Mündliche
Kündigungen, Kündigungen per Fax oder E-Mail
können nicht berücksichtigt werden.
Die
Kündigung des Vertrages schließt automatisch
eventuell mitbestellte Domains und Mehrleistungen ein,
sofern der Kunde keine weiteren Hosting-Verträge
mehr mit systemmarketing geschlossen hat, die die Nutzung
der Domainnamen auf einem anderen Server aufrechterhält.
Domainnamen
können auch unabhängig vom Vertrag über
Hosting-Leistungen separat gekündigt werden (Schließung
der Domain oder Providerwechsel). Siehe Absatz Domainkündigung.
Der
zwischen den Parteien geschlossene Hosting-Vertrag bleibt
hiervon unberührt. Der Antrag auf Schließung
einer Domain bzw. die Einleitung des Vorgangs zum Providerwechsel
bei NIC muss spätestens (2 Monate vor
Vertragsende) bei systemmarketing eintreffen, andernfalls wird die Domain
für den neuen Abrechnungszeitraum unabhängig
von der Schließung bzw. dem Providerwechsel noch
einmal berechnet. Die im voraus bezahlten Domainentgelte
werden bei einer Kündigung nicht zurückerstattet.
Eine
vorzeitige Kündigung eines Vertrages ist möglich,
die Leistung ist aber bis zum Ablauf der Vertrages zu
bezahlen.
9.
Veröffentlichte Inhalte, E-Mail Nutzung
Für
den Inhalt der Webpräsenzen ist der Kunde selbst
verantwortlich, systemmarketing übernimmt hierbei
keine Prüfungspflicht und keine Haftung für
Bildmaterial zwecks Rechte Dritter. Für Bildmaterial,
das nicht der Kunde übergeben hat, haftet derjenige, (z.
B. freiberufliche Mitarbeiter, Handelsvertreter /
Vermittler) der das Bildmaterial an systemmarketing
abgegeben hat. Der Kunde sichert
zu, dass er den Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung
rechts- und sittenwidrigen, insbesondere obszönen,
erotischen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen
Materials verwenden wird. Der Kunde verpflichtet sich,
mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent-,
Urheber- oder andere Rechte Dritter zu verletzten.
Bei
Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen
ist systemmarketing berechtigt, die Aufnahme von Webseiten
zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise
sofort zu löschen, den Host des Kunden sofort zu
sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.
Der
Kunde verpflichtet sich, keine Massenmailings über
den bereitgestellten Mailserver zu initiieren. Ebenso
ist es dem Kunden untersagt, Nachrichten mit kommerzieller
Werbung zu versenden, ohne von den eMail-Empfängern
dazu aufgefordert worden zu sein (Spamming, UCE). systemmarketing
hat auf allen bereitgestellten Servern (virtuelle Hosts
und dedizierte Hosts) die Anti-Spam Maßnahme "POP-before-SMTP"
installiert.
Sofern
dediziertes Hosting Gegenstand des Vertrages ist, ist
es dem Kunden untersagt, den gemieteten Server ohne
geeignete Anti-Spamming Maßnahme zu betreiben,
insofern ist es untersagt, den vorinstallierten Spam-Schutz
ohne eine geeignete Ersatzmaßnahme zu entfernen.
Bei
Verstoß der Internet-Seiten oder der E-Mail-Nutzung
des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten
oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber
systemmarketing auf Ersatz aller hieraus entstehenden
direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.
Er
stellt systemmarketing im Innenverhältnis von etwaigen
Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten
oder der E-Mail-Nutzung des Kunden zurückgehen,
frei.
Sofern
Hosting Gegenstand des Vertrages ist, dürfen Downloads
von Dateien nur nach Genehmigung durch systemmarketing
auf den Seiten des Kunden angeboten werden. Der Server
darf durch die Dateien, Skripte und Anwendungen des
Kunden nicht überlastet werden. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Skripte oder Programme laufen zu lassen,
die bei hohen Zugriffszahlen den Server überlasten
können, insbesondere dürfen Anwendungen wie
Bannertausch, frei zugängliche Besucherzähler,
Chatsysteme, Free-Mail Dienste o. ä nicht betrieben
werden.
Desweiteren
ist systemmarketing berechtigt, den virtuellen Host
des Kunden auch rückwirkend nach dem aktuellen
Volumentarif statt dem vereinbarten Pauschaltarif abzurechnen,
wenn oben genannte Inhalte auf den Seiten des Kunden
festgestellt werden oder die E-Mail-Nachrichten die
maximale Größe überschreiten.
systemmarketing
ist berechtigt, die Log-Dateien (Logfiles wie access.log,
error.log u. a.) der virtuellen Hosts in Monatsabständen
auf 0 zurückzusetzen. Alte Logfiles werden dabei
von systemmarketing nicht archiviert. Sofern der Kunde
selbst für eine Archivierung sorgt, so darf die
Sicherung der Log-Dateien nicht auf dem virtuellen Host
stattfinden.
Dem
Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im
Übertragungsweg des Internets in der Regel die
Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen
Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses
Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
Dem
Kunden ist bekannt, das Präsenzen mit Domain ohne
separate IP Nummer auf dem Host nur mit Browsern angesprochen
werden können, die den aktuellen HTTP-Spezifikationen
entsprechen (z. B. Microsoft Internet-Explorer 3.0 und
Netscape Navigator 2.0 oder die jeweils höheren
Versionen).
Systemmarketing
übernimmt keine Gewähr für die richtige
Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Webpräsenz,
es sei denn, systemmarketing kann Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für
Störungen innerhalb des Internet übernimmt
systemmarketing keine Haftung.
systemmarketing
garantiert nicht die Eignung des Servers für eine
bestimmte Anwendung oder eine bestimmte Software.
Der
Kunde ist berechtigt, anderen Unternehmen und Organisationen
Internet-Präsenzen auf dem Host einzurichten und
zu betreiben.
Im
Sinne des Vorgenannten ist der Kunde ebenfalls für
die Drittpräsentationen (Veröffentlichungen)
seiner Vertragspartner verantwortlich.
Die
Haftung für Drittpräsentationen übernimmt
in jedem Fall der Kunde.
Seit
Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine erweiterte
"Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar
ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung.
Der Kunde verpflichtet sich, Systemmarketing die entsprechenden
Unterlagen, Uid-Nr., Handelsregister... vorzulegen.
Systemmarketing übernimmt keine Haftung für
Klagen, die durch fehlende oder unvollständige
Anbieterkennung entstehen.
10. Serverbetrieb
Sofern
dediziertes Hosting oder Housing Gegenstand des Vertrages
ist und systemmarketing dem Kunden Administrator-Rechte
(sog. root-Zugriff, root-Rechte) auf dem Server einräumt,
obliegen dem Kunden die komplette Administration, Konfiguration
sowie Software-Wartung und - Pflege des Servers.
Sofern
die Funktionalität des Servers im Ganzen oder in
Teilbereichen durch den Kunden, fremde Dritte oder Hardware-Defekte
zerstört wird, stellt systemmarketing nur die ursprünglich
bereitgestellte Initial-Installation des Servers her.
Für die Wiederherstellung der Daten oder zusätzlich
installierter Software ist der Kunde verantwortlich.
Zur Wiederherstellung der Initial-Installation benötigt
systemmarketing einen entsprechenden schriftlichen Auftrag
seitens des Kunden, der nach gültiger Preisliste
berechnet wird. Austausch von defekter Hardware nimmt
systemmarketing im Rahmen von Miethosting kostenlos
vor.
Sofern eine regelmäßige Software-Aktualisierung
(Update) des Servers vereinbart ist, beschränkt
sich diese auf die von der Linux-Distribution für
die Betriebssystem-Version der Initial-Installation
des Servers offiziell bereitgestellten System-Updates
und -Patches. Zusätzlich installierte Software
wird vom Kunden aktualisiert.
Sofern
auf dem Server des Kunden Programme installiert sind,
die die Netzwerk-Stabilität oder -Sicherheit gefährden,
oder von diesem Server Angriffe auf andere Server ausgehen,
ist systemmarketing berechtigt, den Server in Teilen
oder, wenn notwendig, im Ganzen zu deaktivieren.
Dem
Kunden ist bekannt, dass er keinen Zugang zu den Serverräumen
von systemmarketing erhält.
Für
Ausfall der Server wegen höherer Gewalt (Krieg,
Absturz von Flugobjekten...) oder Elementarschäden
kann systemmarketing nicht haftbar gemacht werden.
11.
Obliegenheiten des Kunden
systemmarketing
richtet dem Kunden einen Nutzernamen sowie ein Passwort
(Login) für den Zugang zu seinem Host ein.
Weiterhin
richtet systemmarketing dem Kunden eine Kundennummer
und ein Kunden-Passwort ein, mit dem er u.a. auf geschützte
Bereiche des Internet-Angebotes von systemmarketing
zugreifen kann und auf diesen auch Zusatzbestellungen
tätigen kann.
Sämtliche
Login-Daten sind in jedem Fall vom Kunden geheim zu
halten und keinem Dritten gegenüber zu nennen.
Der Kunde verpflichtet sich, systemmarketing unverzüglich
darüber zu informieren, sobald er davon Kenntnis
erlangt, dass unbefugten Dritten das Kunden- oder Host-Login
bekannt ist.
Sollten
infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch
der Passwörter Leistungen von systemmarketing nutzen,
haftet der Kunde gegenüber systemmarketing auf
Nutzungsentgelt und Schadenersatz.
Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt,
in regelmäßigen Abständen, mindestens
täglich, eine Datensicherung durchzuführen,
wobei Daten, die auf virtuellen Hosts von systemmarketing
abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert
werden dürfen.
Der
Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung
an der Software die Lauffähigkeit des gesamten
Systems beeinträchtigen kann. Der Kunde trägt
dieses Risiko allein.
Der
Kunde wird systemmarketing unverzüglich über
Änderungen seiner postalischen Anschrift, seiner
eMail-Adresse, seiner Telefon- oder Faxnummer sowie
gegebenenfalls eine Umfirmierung informieren.
12.
Datenschutz- und Kontrollrechte
systemmarketing
darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die
Nutzungsdaten des Kunden - soweit für Zwecke der
Erfüllung dieses Vertrages erforderlich - auch
ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben,
verarbeiten und nutzen.
Eine
weitergehende Nutzung der Bestandsdaten ist ohne ausdrückliche
Einwilligung des Kunden nicht zulässig.
Der
Kunde räumt systemmarketing das Recht ein, die
vom Kunden über den Server eingespeisten und abgerufenen
Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn systemmarketing
aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen
muss, dass der gesamte oder ein Teil der elektronischen
Daten mit illegalen Handlungen verbunden ist oder der
Inhalt der Daten gegen die guten Sitten verstößt.
systemmarketing
weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass
der Datenschutz für Datenübertragungen in
offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet
werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider
das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und
unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten
des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen
kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr
zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm
ins Internet übermittelten und auf Web-Servern
gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich
selbst Sorge.
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